Insolvenzantragspflicht gilt wieder – was nun?
Was sollen Unternehmen jetzt tun, wenn ihre Coronahilfen noch nicht geflossen sind, um die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden?
Was sollen Unternehmen jetzt tun, wenn ihre Coronahilfen noch nicht geflossen sind, um die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden?
Seit Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird.