Neue Urteile stärken Verbraucherrechte bei Treppenlift-Verträgen
Verbraucherrechte beim Treppenlift-Kauf durch neue Urteile gestärkt: Widerruf auch bei Maßanfertigungen möglich – und kein Wertersatz, wenn der Einbau noch nicht begonnen hat.
Verbraucherrechte beim Treppenlift-Kauf durch neue Urteile gestärkt: Widerruf auch bei Maßanfertigungen möglich – und kein Wertersatz, wenn der Einbau noch nicht begonnen hat.