HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber die Optimierung des Rechtsrahmens bei Fernwärme

Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab -Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren.

Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab

Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Anschreiben über die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren – HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des Rechtsrahmens.