Welche Vorteile bietet ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI?
Die SHD Seniorenhilfe ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit können Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise von der Pflegekasse erstattet werden.
Die SHD Seniorenhilfe ist als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Damit können Kosten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft teilweise von der Pflegekasse erstattet werden.
Die Altersgruppe der Menschen über 67 wächst bis 2030 und darüber hinaus stark. Das stellt neue Ansprüche an Pflege und Betreuung älterer Menschen in Deutschland.
Sophie Münzer ist unsere neue Lebenshelferin in München. Dort unterstützt sie Senioren im Alltag: z.B. im Haushalt, beim Einkauf, bei Arztbesuchen und vielen weiteren täglichen Aufgaben.
Min Hai Hoang ist unser neuer Lebenshelfer in Visbek. Dort unterstützt er Senioren im Alltag: z.B. im Haushalt, beim Einkauf, bei Arztbesuchen und vielen weiteren täglichen Aufgaben.
Debora Evboumwan ist unsere neue Lebenshelferin in Rösrath. Dort unterstützt sie Senioren im Alltag: z.B. im Haushalt, beim Einkauf, bei Arztbesuchen und vielen weiteren täglichen Aufgaben.