Bundesfinanzministerium und BaFin haben ihre gesetzliche Aufgabe verfehlt

In Deutschland werden etwa 11,3 Mill. Pkw-Halter über 65 Jahren und unter 25 J. mit einem deutlichen Zuschlag zur KFZ-Versicherung bedacht, selbst wenn sie 30 Jahre Jahre unfallfrei unterwegs sind.

Altersdiskriminierung von etwa 11,3 Millionen Kfz-Haltern im Alter bis 25 Jahren und im Seniorenalter 

Die Kfz-Versicherer erheben bei den Senioren ab 65 Jahren bis über 80 Jahren Zuschläge zur Prämie von etwa 8 % bis über 100 % ohne diese auszuweisen. Ärgerlich ist besonders, dass diese Zuschläge auch gezahlt werden müssen, wenn der Generation 65+ jahrelang unfallfrei unterwegs ist. 

Das scheinbar gesetzliche Tun der KFZ-Versicherer in diesem Punkte wäre ohne Ignoranz, Desinte­resse oder Eingehen auf die Lobbyinteressen gegenüber den Verbrauchern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundesfinanzministerien seit 1984 nicht möglich gewesen.

Es mutet sehr merkwürdig an, wenn die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie das Bundesfinanzministerium (BMF) als Fachaufsicht, die dem kollektiven Verbrauchschutz entsprechend § 4 FinDAG gesetzlich verpflichtet sind, bisher offensichtlich in dem hier betroffenen Bereich nicht konsequent und nachhaltig den Verbraucherschutz gewährleistet haben, was seit 2015 beobachtet werden konnte.

Warum wird ausgerechnet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH, welche in der Hauptsache Bilanzen der Konzerne prüft und entsprechende Testate nach dem Wirtschaftsrecht erstellt, als Prüferin für Verbraucherbelange beauftragt. Diese Beauftragung ist für Verbraucher abwegig.

Es zeigt sich auch daran, dass die BaFin weder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) oder die Bundeszentrale der Verbraucherzentralen oder sonstige unabhängige Experten zu ihrer Analyse hinzugezogen hat, was dem BMF nicht aufgefallen oder aus politischen Gründen geduldet worden ist. 

Aus einem vorliegenden Schreiben vom 17.1.21 gesteht das Bundesfinanzministerium ein, dass die Untersuchung wegen des Vorwurfes der Diskriminierung durch den Alterszuschlag nur von Mitarbeitern der BaFin durchgeführt worden ist. Hiermit gesteht das SPD geführte Finanzministerium ebenfalls ein, dass der gesetzliche Auftrag des kollektiven Verbraucherschutzes durch die BaFin und das BMF nicht, bzw. ungenügend, gewahrt worden ist.

Abgeordnete, Verbraucherverbände, betroffene KFZ-Halter, Presse usw. blieben von der BaFin ausgesperrt. Auskünfte wurden durch die BaFin nicht erteilt.

Die „Geheimniskrämerei“ der BaFin in vorliegender Angelegenheit ist nicht nachzuvollziehen, nährt es doch den dringenden Verdacht, dass der Gesamtverband der Versicherer (GDV) zusammen mit der BaFin „gekungelt“ haben, bzw. die Abgeordneten und Verbraucher bewusst und gewollt „hinter die Fichte“ führen. Dieser Verdacht wurde durch die öffentliche Verlautbarung der BaFin vom 15.1.21 erneut bekräftigt, weil die BaFin erneut nur den GDV für seine Entscheidungen herangezogen hat. 

Auffallend ist, dass die Tarifierungsmethodik mit dem Merkmal „Alter“ nur stichprobenartig untersucht worden ist, wie die BaFin ausführte. Gerade die Ausführungen der BaFin zum „Alter“ zeigen, dass hier gravierende Unterlassungen und/oder Fehlbewertungen festzustellen sind. Im Gegensatz zur BaFin befinden sich die jungen und älteren KFZ-Halter stets in der Altersklasse mit den wenigsten Schäden und Schadensaufwand. Das zeigen selbst die Statistiken des GDV. Diesen Widerspruch hat weder der GDV noch die BaFin aufgelöst.  

Das Schreiben des BMF vom 17.1.21 bestätigt vorstehenden Angaben, weil sich das BMF und die Analyse der BaFin hauptsächlich auf die Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) aber nicht auf eine neutrale Untersuchung bezieht, so dass die Interessen der Verbraucher keinen Raum fanden.

Das ist schon Grund genug für die Verbraucher festzustellen, dass die Analyse der BaFin vom 15.1.21 hinsichtlich der angeblich nicht vorhandenen Altersdiskriminierung  untauglich ist. Es liegen deutliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Lobbyisten der Kfz-Versicherer (GDV) zu deren Gunsten aber zu Lasten der Verbraucher mit Unterstützung der BaFin und durch fehlende politische Steuerung für den Verbraucherschutz des Bundesfinanzministeriums die Analyse der BaFin korrumpiert erscheinen lässt.

Aus der Begründung zum Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21. Juli 1994 und § 9 PflVG heißt es:

_“Der Gesetzgeber hat die Pflicht zu gewährleisten, dass jeder Antragsteller zu einer risikogerechten Prämie einen Haftpflichtversicherer findet. _

_Die Gemeinschaftsstatistik ist deshalb auch dazu bestimmt, der Gefahr durch Diskriminierung bestimmter Antragsteller und Personengruppen entgegenzuwirken.“_

Diesem gesetzlichen Auftrag aus dem Gesetz ist der Gesetzgeber, bzw. die BaFin und das Bundesfinanzministerium bis heute nicht nachgekommen. Der Diskriminierung der jungen und älteren Kfz-Halter wurde nicht entgegengewirkt, stattdessen wurden die Kfz-Versicherer noch in ihrem regelwidrigen Handeln bestärkt. Dieses Staatsversagen muss umgehend korrigiert werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Herr Rainer Schäffer
Grohner Reeperbahn 13
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Deutschland

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email : rainer@schaeffer-bremen.de

Viele Kfz-Halter haben bemerkt, dass die Prämie der KFZ-Versicherung deutlich gestiegen war, obwohl diese oftmals seit 35 Jahren unfallfrei unterwegs sind. Diese Ungerechtigkeit sollte nicht stehen bleiben, so dass laufend nachgefasst werden musste.
Dieses Thema ist seit 15.9.2015 auf der Agenda und noch lange nicht zu Ende, da die Interessen von 10 Millionen Verbraucher im Seniorenalter und die jungen bis 25 Jahren als Kfz-Halter durch die Kfz-Versicherung unberechtigt beeinträchtigt werden. Der Zuschlag wird in der Prämienrechnung nicht ausgewiesen, wird also verdeckt erhoben.

Pressekontakt:

Rainer Schäffer
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