Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision
Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen.
Seit Dezember 2020 sollen sich Privatverkäufer und -käufer von Wohnungen und Einfamilienhäuser künftig in jedem Bundesland bzw. Stadtstaat die Maklerprovision teilen.