Verfassungsschutz angezeigt wegen Strafvereitelung im Amt in 5 Fällen

Die Gutmenschen gGmbH hat Strafanzeige gegen den Verfassungsschutz gestellt.

BildDie Gutmenschen gGmbH in Berlin hat Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen und der Gründung einer kriminellen Vereinigung gestellt.

Gründe sind folgende:

1.) Im Mordfall des Politikers Walter Lübcke ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz Kenntnisse über die rechte Szene hatte, die ihn befähigt haben, zu wissen, dass Herr Lübcke ermordet werden würde. Bei all‘ den V-Leute in der rechten Szene ist davon auszugehen, dass auch bei diesem Mord Strafvereitelung im Amt stattgefunden hat. Es ist ferner davon auszugehen, dass der „Verfassungsschützer“ Andreas Temme von dem Mord an Halit Yozgat gewusst hat, weil er zur Tatzeit am Tatort war, was nur zu erklären ist, dass er den Mord koordiniert hat.

2.) In den Missbrauchsfällen der Katholischen Kirche ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz informiert war, dass katholische Priester Kinder missbraucht haben und die Katholische Kirche diese Priester nicht der Staatsanwaltschaft übergeben haben. Ferner ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz darüber im Bilde war, dass diese Pederasten-Priester wieder in Positionen versetzt wurden, wo sie wieder Täter werden konnten. Insofern fand bei diesem zehntausendfachen Missbrauch – einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Strafvereitelung im Amt statt.

3.) In Fall der 300.000 entführten Babies in Spanien zwischen 1950 und Ende der 1980er Jahre durch die weiße Freimaurerei Organisation Opus Dei ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz Kenntnis hatte von diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und insofern fand dort Strafvereitelung im Amt statt.

4.) Im Fall des VW-Abgas-Betruges ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz wusste, dass VW den bis zu 40-fachen NOx-Wert ausgestoßen hat und gleichzeitig mit Defeat-Devices die Werte manipuliert – ohne dabei einzuschreiten. Insofern ist hier Strafvereitelung im Amt geschehen, bei diesem Massenmord durch Gas – einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

5.) Da der Verfassungsschutz die gesamte rechte Szene nicht nur unterwandert, sondern de-facto steuert, ist vom Verfassungsschutz insgesamt davon auszugehen, dass es eine kriminelle Vereinigung ist, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Staat mit rechts-extremen Bestrebungen zu unterwandern. Nach den Recherchen von Daniele Ganser ist davon auszugehen, dass der NSU-Terror eine Gladio-Geheimarmee-Operation war. Es handelt sich also prinzipiell beim Verfassungsschutz um eine Vereinigung die Strafvereitelung im Amt betreibt, weil sämtliche Aktivitäten in die Richtung rechtsextremer Terror gehen.

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